Den ersten wichtigen Schritt haben Sie bereits gemacht und unsere Seiten gefunden. Als kompetenter Partner für Sie erstellen wir schnell, zuverlässig und sachkundige Unfallgutachten.
Dabei ist es wichtig sich nicht nur auf die gegnerische Versicherung zu verlassen.
Informieren Sie sich auf unseren Seiten über unser umfangreiches Angebot oder nehmen Sie unter 0170 - 83 170 83 gleich Kontakt auf.
Gerne können Sie auch online einen Termin vereinbaren.
Wir verstehen uns als Dienstleister für Unfallgeschädigte, Rechtsanwälte, Werkstätten und Autohäuser.
Als Kfz- Mechaniker-Meister habe ich nach weiteren Ausbildungen im
Kfz-Sachverständigenbereich im Jahre 2005 ein Kfz-Sachverständigenbüro in Waldkirchen (Ostbayern) eröffnet.
Meine Arbeit als Kfz-Sachverständiger ist geprüft und anerkannt durch die Deutsche Sachverständigengesellschaft mbH und ich bin Mitglied im Berufsfachverband für das Sachverständigen- und Gutachterwesen e.V.
Seit dem 01.01.2014 sind wir als Partnerbüro für die FSP Schaden- und Wertgutachterdienst GmbH tätig.
Unser Büro ist mit modernster Software, unter anderem der Kalkulationssoftware der Deutschen Automobil Treuhand GmbH, ausgestattet.
Wir wickeln den Schaden nach BGH-Rechtsprechung in ganz Deutschland für Sie ab.
Sieben Tipps für Autofahrer
Schnell ist es passiert - eine kleine Unachtsamkeit und es kommt zum Unfall.
Wichtig ist hier, in dieser Situation einen klaren Kopf zu behalten und die richtigen Schritte einzuleiten.
Damit die Schadensabwicklung von Anfang an reibungslos verläuft, haben wir sieben Tipps zusammengestellt, die Sie über Ihre Rechte, aber auch über Ihre Pflichten im Schadensfall informieren.
(Haftpflichtschaden)
Sie dürfen Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt reparieren lassen - Versicherungen haben kein Recht, Ihnen eine andere Werkstatt vorzuschreiben. Wer das ganze Jahr einen guten Service für Sie leistet, wird das auch im Falle eines Unfalls tun. Ihre vertraute Werkstatt garantiert Ihnen eine technisch einwandfreie Reparatur und damit die Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs.
Also: Bestimmen Sie die Reparaturwerkstatt selbst!
(Haftpflichtschaden)
Es steht Ihnen grundsätzlich frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und zur Feststellung von Schadensumfang, Schadenshöhe, Wertänderung, Restwert, Wiederbeschaffungswert und voraussichtliche Reparaturdauer zu beauftragen. Die Kosten für das Gutachten hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu übernehmen.
Das erstellte Gutachten kann auch als Grundlage Ihrer Abrechnung mit der Versicherung dienen, wenn Sie z. B. Ihr Fahrzeug nicht reparieren lassen wollen, sondern statdessen mit dem von der Versicherung ausgezahlten Geld eine anderes Fahrzeug erwerben wollen.
Aber:
Liegt von vornherein erkennbar nur ein so genannter Bagatellschaden vor (Schadenshöhe - je nach Gerichtsbezirk - nicht höher als circa 500 bis 770 Euro), werden die Kosten für das Gutachten grundsätzlich nicht von der Versicherung des Unfallgegeners übernommen. Bei einem Bagatellschaden reicht in der Regel als Schadensnachweis eine Reparaturkalkulation Ihrer Fachwerkstatt aus.
(Haftpflichtschaden)
Ist Ihr Auto nach einem Unfall nicht mehr fahrbereit und muss schadensbedingt zur Reparatur in der Werkstatt verbleiben, können Sie für diesen Zeitraum grundsätzlich einen Mietwagen beanspruchen,- es sei denn, Sie haben nur einen sehr geringen Fahrbedarf.
Benötigen Sie keinen Mietwagen, können Sie für die Dauer des schadensbedingten Ausfalls alternativ Nutzungsausfallentschädigung geltend machen.
Aber:
Wegen zum Teil erheblicher Preisunterschiede bei Mietwagen kann es sinnvoll sein, Preisvergleiche anzustellen.
Bei Anmietung zu überhöhten Preisen muss die Versicherung die Mietwagenkosten nicht immer vollständig übernehmen.
Sie können einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen, der Ihre Ansprüche ermittelt und durchsetzt. Die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu übernehmen.
(Haftpflichtschaden)
Sind die Reparaturkosten höher als der Wiederbeschaffungswert, können Sie ihr Auto trotzdem in Ihrer Fachwerkstatt reparieren lassen.
Aber:
Wichtige Bedingungen sind, dass die im Sachverständigengutachten veranschlagten Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nicht mehr als 30% übersteigen und dass Sie das Fahrzeug weiter nutzen wollen.
Lassen Sie das Fahrzeug im Fall eines Totalschadens nicht reparieren, haben Sie Anspruch auf Ersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes (abzüglich des Restwertes Ihres Fahrzeuges und der im Wiederbeschaffungswert enthaltenen Mehrwertsteuer).
Im Schadensfall wird die Mehrwertsteuer nur so weit ersetzt, wie sie tatsächlich angefallen ist. Wie hoch der konkrete Mehrwertsteuerabzug ausfällt, hängt u.a. vom Alter und Typ des Unfallfahrzeugs ab.
Aussagen dazu finden Sie im Sachverständigengutachten.
(Haftpflichtschaden)
Zur Erleichterung der Zahlungsabwicklung können Sie die Formulare Ihrer Werkstatt "Reparaturkosten-Übernahmeerklärung" und /oder "Sicherungsabtretung" verwenden. Die Versicherung kann bei Vorlage dieser Erklärung die Reparaturkosten in der Regel direkt an die Fachwerkstatt auzuzahlen. Dadurch können Sie es vielfach vermeiden, für die Reparaturkosten in Vorleistung treten zu müssen.
(Kaskoschaden)
Wenn Sie bei einem vollständig oder zum Teil selbstverschuldeten Unfall Ihre Kaskoversicherung in Anspruch nehmen, ergeben sich Ihre Rechte aus Ihrem Versicherungsvertrag. Diese können erheblich von den oben dargestellten Rechten im Haftpflichtschdensfall abweichen. Insbesondere ist hier ein Weisungsrecht Ihres Versicherers zu beachten: Setzen Sie sich daher unverzüglich mit Ihrer Versicherung in Verbindung.
Aber auch hier gilt:
Sie haben das Recht, die Werkstatt Ihres Vertrauens selbst zu wählen und mit der Reparatur zu beauftragen, sofern der Kaskovertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt.
Quelle: Infobroschüre "Unfall - was tun? Sieben Tipps für Autofahrer", www.kfzgewerbe.de
Alle auf den Seiten von www.fsp.de angebotenen Dienstleistungen für die Kaufbegleitung für Gebrauchtwagen und andere Kfz sind in der Regel an Privatkunden gerichtet. Unsere Kaufbegleitung erfolgt immer zum angegebenen Preisen der Fa. FSP Schaden- und Wertgutachterdienst GmbH.
Das sichert strengste Neutralität bei Ihrer Kaufverhandlung, da unsere Sachverständigen auch nichts an eingesparten Kaufpreisen verdienen.
Mehrerlöse als Differenz zwischen Angebot und Kaufpreis gehen immer 100% zu Gunsten unserer Kunden.
Die Kaufbegleitung mit Fahrzeugbewertung oder Gebrauchtwagenbewertung erfolgt in drei bzw. vier Schritten.
Jede mögliche Probefahrt erfolgt im Rahmen der StVO, dabei werden nicht alle Belastungsgrenzen und Betriebszustände erreicht.
Die Kaufbegleitung begründet weder eine Haftung des Prüfers, noch enthält sie eine Garantiezusage an Käufer oder Verkäufer.
... und dies deutschlandweit - testen Sie uns.
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Folgende Dienstleistungen würde ich für Sie übernehmen:
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Vom Brezel-Käfer bis zum Ferrari Short-Wheelbase, von der Kreidler Florett bis zum Krupp Titan – FSP Classic Car Competence liefert verlässliche Werte für alle Fahrzeuge, die aufwändig zu recherchieren und in den üblichen Abschreibungslisten daher nicht zu finden sind.
Immer größere Bedeutung nimmt dabei die Marktbeobachtung für jüngere Sammlerfahrzeuge und Gebrauchtwagen ab einem Alter von 12 Jahren ein.
Den genauen Prüfungsumfang bestimmen Sie selbst: Er reicht von einer bloßen Inaugenscheinnahme mit telefonischer Zustandsbeschreibung über das Anfertigen einer Fotoserie bis hin zum ausführlichen Ankaufgutachten und Probefahrt.
Die Preise für Kaufberatungen sind daher stark unterschiedlich, bitte wenden Sie sich hierfür direkt an uns unter
mail@kfz-gutachten.bayern oder http://www.fsp.de.